EU-Gesetz zur Barrierefreiheit in Polen: Details, die Unternehmen kennen sollten
August 7, 2025

Der European Accessibility Act (EAA) verändert die Art und Weise, wie Unternehmen in Europa digitale Dienste entwickeln und anbieten. In unserem früheren Artikelhaben wir die Hauptpfeiler und Risiken der Nichteinhaltung der europäischen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit erläutert. Gehen wir über die gemeinsame europäische Richtlinie hinaus und vertiefen wir die staatszentrierten Ansätze.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Polen LGR-konform zu arbeiten, egal ob Sie ein lokales oder globales Unternehmen sind.
Wie wirkt sich das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit auf die polnischen Unternehmen aus?
Polens nationale Umsetzung des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (Richtlinie 2019/882) geht weit über die EU-Grundlage hinaus und führt strengere Verpflichtungen, detailliertere Formatierungsvorschriften und einen robusten Durchsetzungsrahmen ein. In Polen tätige Unternehmen müssen sich nicht nur auf Folgendes vorbereiten Einhaltung der Richtliniesondern auch mit einer ein stärker präskriptives und lokal integriertes rechtliches Umfeld.
Welche EAA oder PAD (Polski Akt Dostępności) in Polen benötigt?
- Digitale Inhalte müssen folgende Anforderungen erfüllen WCAG 2.1 AA (z. B. lesbare PDFs, zugängliche Websites)
- Produkte und Dienstleistungen müssen funktionieren mit unterstützende Technologien
- Klar Kennzeichnung und Anweisungen mit angemessener Schriftgröße, Abständen und Kontrast
- Die Online-Dokumentation muss öffentlich verfügbar und zugänglich
- Die Unternehmen müssen nachweisen Nachweis der Bemühungen um Zugänglichkeit (technische Dokumentation, Prüfung, Erklärungen)
Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen
Während die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, Kleinstunternehmen auszunehmen, wendet Polen diese Ausnahme generell an.
Dies bedeutet:
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten;
- Entweder weniger als 2 Millionen € Umsatz oder Bilanzsumme.
Dies schränkt den Spielraum für Kleinstunternehmen erheblich ein, während den KMU und Großunternehmen mehr Verantwortung übertragen wird.
Kontrollierte Ausnahmeregelungen für Kartierung und Navigation
Während die EU-Richtlinie bestimmte Ausnahmen für Kartierungs- und Navigationssysteme zulässt, schränkt das polnische Gesetz diese erheblich ein.
Interaktive Karten und Geoportale sind nur freigestellt wenn:
- Die vorliegenden Daten sind bereits in einem digital zugänglichen Format vorliegenund
- Die Dienstleistung entspricht dem polnischen Gesetz über die digitale Zugänglichkeit (2019)die die Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors regelt.
Dieser mehrstufige Ansatz stellt sicher, dass keine Lücken in der Zugänglichkeit durch zu weit gefasste Erwartungen entstehen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a).
Andere Ausnahmen
In dem Gesetz werden auch bestimmte Fälle genannt, in denen die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht gilt nicht zutreffend. Dazu gehören:
- Inhalte von Dritten die nicht vom Wirtschaftsteilnehmer finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden;
- Öffentliche Verkehrsdienste und lokale Verwaltungsdienste auf der Gemeinde-, Großstadt-, Kreis- und GemeindebezirksebeneEs sei denn, andere polnische oder EU-Vorschriften schreiben etwas anderes vor.
Mit diesen begrenzten Ausnahmen wird den praktischen Zwängen Rechnung getragen und gleichzeitig die allgemeine Absicht des Gesetzes beibehalten - die Gewährleistung der Zugänglichkeit ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Offenlegungsregeln für physische und digitale Zugänglichkeit
Das polnische Zugänglichkeitsgesetz schreibt nicht nur Zugänglichkeit vor, sondern definiert wie die Barrierefreiheit umgesetzt werden muss. Sie verzichtet jedoch darauf, genaue technische Spezifikationen aufzuführen. Stattdessen verweist sie allgemein auf "grundlegende Anforderungen an die Zugänglichkeit, die im EU-Recht und in harmonisierten Normen festgelegt sind".
Um diese Unklarheit zu beseitigen, empfehlen wir, sich an den beiden wichtigsten Standards zu orientieren, die in der EU für den Nachweis der Konformität anerkannt sind:
- DE 301 549 - die harmonisierte europäische Norm für die Zugänglichkeit von IKT
- WCAG 2.1 - die weltweite Norm für die Zugänglichkeit digitaler Inhalte (enthalten in EN 301 549)
Diese Normen enthalten spezifische, überprüfbare Kriterien für den physischen und den digitalen Bereich:
Für physische Produkte
- Etiketten und Anweisungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen für Schriftgröße, Farbkontrastund Textabständedie Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen zu gewährleisten.
- Informationen muss wahrnehmbar sein durch mehrere Sinneskanäledie die Zugänglichkeit für Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Behinderungen unterstützen.
Für die digitale Dokumentation
- Die Dokumentation muss online verfügbar gemacht in einem zugängliches Formatdie den WCAG und EN 301 549 entsprechen.
- Die Webadresse (URL) für diese digitalen Inhalte müssen sein deutlich gedruckt auf dem physischen Produkt oder seiner Verpackung.
- Alle Inhalte müssen kompatibel mit assistiven Technologien, einschließlich:
- Bildschirmlesegeräte (z. B. NVDA, JAWS)
- Braillezeilen
- Systeme für alternative und unterstützte Kommunikation (AAC)
Durch die proaktive Einhaltung dieser harmonisierten Normen können Organisationen nachweisen, dass sie das polnische Gesetz über die Barrierefreiheit in gutem Glauben erfüllen, und ihr Risiko in Bezug auf gesetzliche Vorschriften verringern.
Streng definierte Rechtsbegriffe
Wo die EU-Richtlinie Raum für Interpretationen lässt, führt das polnische Gesetz genaue rechtliche Definitionen für wichtige Begriffe der Barrierefreiheit. Dazu gehören:
- Zugänglichkeit der Benutzeroberfläche - Sicherstellung, dass digitale Werkzeuge für alle Nutzer bedienbar, verständlich und robust sind
- Kommunikation in Echtzeit - definiert, um zu umfassen Sprache, Video und Text Kanäle, die eine nahtlose, synchrone Interaktion ermöglichen
- Alternative und unterstützende Kommunikation (AAC) - expliziter Hinweis auf die Unterstützung von Personen mit Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen
- Interoperabilität mit assistiven Technologien - eine Anforderung, die sicherstellt, dass Systeme plattform- und geräteübergreifend funktionieren, nicht nur in proprietären Umgebungen
Diese erhöhte Spezifität fördert die Rechtssicherheit und vereinfacht die Umsetzung sowohl für Produktentwickler als auch für Compliance-Teams.
Multiinstitutionelles Durchsetzungsmodell
Die Durchsetzung in Polen wird sich nicht auf eine einzige Regulierungsbehörde stützen. Stattdessen ist sie auf mehrere Institutionen verteilt, um die sektorübergreifende Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten:
- Die Ministerium für regionale Entwicklung dient als Koordinierungsstelle
- PFRON (Staatlicher Fonds für die Rehabilitation von Behinderten) unterstützt die Überwachung und das Fachwissen
- Lokale Regierungen und Hochschulen an der Öffentlichkeitsarbeit und der technischen Hilfe beteiligt sind
- NGOs die sich auf Barrierefreiheit konzentrieren, Aufsicht und Fürsprache bieten
- Zoll- und Marktaufsichtsbehörden Durchführung von Inspektionen und Durchsetzung der Vorschriften im Bereich Import/Export und Einzelhandel

Die Überwachung beginnt im Juni 2026nach dem verbindliches Einhaltungsdatum von 28. Juni 2025.
Integration in mehr als 10 nationalen Gesetzen
Schaffung eines einheitlichen und durchsetzbaren Rahmens, Polen hat ein breites Spektrum bestehender Rechtsvorschriften eingebettet, einschließlich:
- Öffentliches Vergaberecht - Sicherstellung, dass die Barrierefreiheit bei Kaufentscheidungen berücksichtigt wird
- Telekommunikationsrecht - zur Barrierefreiheit in Kommunikationsnetzen und -geräten
- Gesetz über Zahlungsdienste - Beeinträchtigung der Benutzerfreundlichkeit von Zahlungsterminals und Online-Diensten
- Rechtsvorschriften für Verkehrs- und Notfallsysteme - Sicherstellung des Zugangs zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Warnhinweisen und Notdiensten
- Gesetz über die Zugänglichkeit für Personen mit besonderen Bedürfnissen (2019) Aufbau auf bestehenden Normen zur Harmonisierung der rechtlichen Verpflichtungen in allen Sektoren
Diese rechtsübergreifende Integration macht die Barrierefreiheit zu einem verbindliches Gestaltungsprinzip - kein nachträglicher Einhaltungsaspekt. Sie führt messbare Erwartungen ein, sowohl für Lieferung von Produkten und DienstleistungenDurch die Einbeziehung der Barrierefreiheit in die EU-Strategie wird die Risikoexposition in regulierten Umfeldern verstärkt und die nationale Politik mit der EU-Durchsetzungsstrategie in Einklang gebracht. Diese Integration unterstützt den Systemwandel und macht Barrierefreiheit zu einer zentralen Anforderung und nicht zu einem Nebenaspekt.
Zusammenfassung
Polens Ansatz zur Barrierefreiheit ist umfassend und zukunftsorientiert. Für Unternehmen, die in Polen tätig sind oder dorthin exportieren, bedeutet die Einhaltung des polnischen Zugänglichkeitsgesetzes mehr als das Ankreuzen von Kästchen. Sie erfordert bewusste Designentscheidungen, Rechtsbewusstsein und operative Bereitschaft. Ein frühzeitiger Beginn verringert das Risiko und hilft den Unternehmen, integrative Erfahrungen zu liefern, die sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch den Erwartungen der Kunden entsprechen.
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