EU-Barrierefreiheitsgesetz in Deutschland: Was können Unternehmen vom BFSG erwarten?
August 13, 2025

In unserem früheren Artikelhaben wir die wichtigsten Säulen und Risiken der Nichteinhaltung der Richtlinie untersucht. Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (Richtlinie 2019/882). Wenden wir uns nun Deutschland zu, wo das Gesetz zur Barrierefreiheit im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Die nationale Umsetzung der EAA in Deutschland ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Das BFSG soll wichtige Produkte und Dienstleistungen mit den Standards der Barrierefreiheit in Einklang bringen, ohne über die EU-Basislinie hinauszugehen wie in Polen. Das deutsche Gesetz lehnt sich zwar eng an die Richtlinie an, enthält aber besondere Vorschriften für Ausnahmen, Durchsetzung und Übergangsfristen die von den Unternehmen beachtet werden sollten.
Was zeichnet das deutsche Gesetz aus?
Deutschland hat seine Umsetzung weitgehend an die Anforderungen des EU-Barrierefreiheitsgesetzes angeglichen, indem es besondere Bestimmungen zur Durchsetzung und Übergangsregelungen. Das nationale Recht spiegelt den Anwendungsbereich und die technischen Normen der Richtlinie weitgehend wider und stützt sich auf WCAG 2.1 Stufe AA und DE 301 549 als wichtige Benchmarks für die Barrierefreiheit. Das BFSG gilt für eine definierte Liste von Produkten und Dienstleistungen, die für den Verbraucher bestimmt sind, insbesondere im Bereich der Digital-, Bank-, Telekommunikations- und Einzelhandelssektor.
Welche Produkte und Dienstleistungen sollten nach dem deutschen Barrierefreiheitsgesetz zugänglich sein?
Das BFSG gilt für eine eine breite Palette von Produkten und digitalen Dienstleistungen die den Verbrauchern angeboten werden. Dazu gehören:
Erfasste Produkte:
- Computerhardware und Betriebssysteme für Verbraucher
- Selbstbedienungsterminals:
- Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
- Interaktive Terminals (ausgenommen solche, die in Fahrzeuge oder Transportsysteme integriert sind)
- Telekommunikations- und Mediengeräte für Verbraucher mit interaktiven oder computergestützten Funktionen
- E-Book-Lesegeräte
Abgedeckte Dienstleistungen:
- Telekommunikationsdienste für Verbraucher (außer der Übertragung von Maschine zu Maschine)
- Elemente des Personenverkehrs (Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr), ausgenommen lokale/regionale Dienste
- Websites und mobile Anwendungen
- E-Tickets und Echtzeit-Reiseinformationen (über interaktive Bildschirme in der EU)
- Interaktive Selbstbedienungsterminals für Verkehrsdienste (innerhalb der EU)
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und zugehörige Software
- Plattformen und Dienstleistungen für den elektronischen Handel
Das Gesetz gilt sowohl für die Hersteller der aufgelisteten Produkte als auch für Dienstleister, die sie den Verbrauchern auf dem EU-Markt anbieten, unabhängig davon, ob sie in Deutschland tätig sind oder deutsche Verbraucher im Ausland bedienen. Es konzentriert sich auf Bereiche, in denen die digitale Zugänglichkeit die unmittelbarsten Auswirkungen auf die Verbraucher hat, insbesondere bei alltäglichen geschäftlichen Transaktionen und öffentlich zugänglichen Technologien.
Wie wirkt sich das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit auf Unternehmen in Deutschland aus?
Das deutsche BFSG setzt die LGR fast direkt um und geht nicht überSie führt harmonisierte technische Standards ein, passt aber ihre Regeln für die Durchsetzung und die Fristen an. Für Unternehmen in den Bereichen Banken, Versicherungen, Telekommunikation, öffentlicher Sektor, elektronischer Handel und Verkehr bedeutet dies:
- Alle digitalen Inhalte müssen folgende Anforderungen erfüllen WCAG 2.1 AA Zugänglichkeitskriterien (einschließlich zugängliche PDFs).
- Produkte und Dienstleistungen müssen nahtlos funktionieren mit unterstützende Technologien.
- Physische Produktetiketten und Anleitungen müssen bestimmten Lesbarkeitsstandards entsprechen.
- Die Online-Dokumentation muss öffentlich zugänglich und in einem zugängliches Format.
- Die Unternehmen müssen in der Lage sein Bemühungen um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen durch technische Unterlagen, Prüfberichte und Erklärungen zur Barrierefreiheit.
Was sind Ausnahmen für das deutsche Zugänglichkeitsgesetz?
Unter Artikel 4 Absatz 4 des Europäischen Gesetzes über die Zugänglichkeitschließt das BFSG mehrere Bereiche von seinem Anwendungsbereich aus:
- Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich für die gewerbliche Nutzung oder den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bestimmt sind - nicht für den Verbrauchermarkt bestimmt.
- Die gebaute Umwelt in Verbindung mit Dienstleistungen, wie z. B. Gebäuden oder Anlagen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des BFSG fallen.
- Öffentliche Verkehrsdienste im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr - obwohl einige Elemente weiterhin unter die Verpflichtung zur Barrierefreiheit fallen. Zum Beispiel, Selbstbedienungsterminals für das Ticketing oder den Check-in erfüllen müssen, während die zugehörigen Websites und mobilen Apps in der Regel unter die Richtlinie zur Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor (2016/2102).

Das BFSG vermeidet auch bestimmte umfassendere Gleichstellungsziele, die in anderen deutschen Gesetzen zu finden sind, wie zum Beispiel besondere Schutzmaßnahmen für Frauen mit Behinderungen oder die erweiterte Antidiskriminierungsgründe die in § 1 der Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen - definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro - sind von den verbindlichen Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Diese Ausnahmeregelung schränkt den Geltungsbereich des Gesetzes für die kleinsten Unternehmen ein, lässt aber KMU und Großunternehmen in vollem Umfang rechenschaftspflichtig für die Einhaltung.
Kontrollierte Freistellungen für Altsysteme und Verträge
Deutschland hat außerdem gezielte Übergangsbestimmungen eingeführt, um unmittelbare Störungen zu vermeiden:
- Dienstleistungsaufträge unterschrieben vor 28. Juni 2025 ohne Änderung bis zu ihrem Ende fortgesetzt werden können, spätestens jedoch bis 27. Juni 2030.
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Kioske), die vor dem 28. Juni 2025 kann in Betrieb bleiben für bis zu 15 Jahren von der Installation ausgenommen werden, sofern sie den damals geltenden Normen entsprechen.
- Vorhandene Geräte und Software sind nicht Gegenstand rückwirkender Änderungen - aber alle neuer Einsatz nach Juni 2025 müssen die Anforderungen des BFSG sofort erfüllen.
Diese Maßnahmen schaffen stufenweiser EinhaltungsdruckUnternehmen haben mehr Zeit, sich mit älteren Anlagen zu befassen, können aber die Modernisierung nicht unbegrenzt aufschieben.
Überlegungen für medizinische und digitale Gesundheitsprodukte
Medizinprodukte selbst sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Es gelten jedoch Ausnahmen, wenn:
- Das Gerät Software über ein abgedecktes Produkt, wie z. B. ein Smartphone oder ein Tablet, aufgerufen wird.
- Eine Online-Plattform Medizinprodukte verkauft oder damit zusammenhängende Dienstleistungen direkt für die Verbraucher erbringt, z. B. Registrierung, Terminbuchung oder E-Commerce-Transaktionen.
In diesen Fällen ist die digitale Schnittstelle müssen die Anforderungen des BFSG an die Zugänglichkeit erfüllen.
Andere bemerkenswerte Ausnahmeregelungen
Das BFSG erkennt auch Situationen an, in denen die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht gilt, z. B:
- Inhalte von Dritten die nicht vom Wirtschaftsteilnehmer finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden.
- Bestimmte lokale und regionale öffentliche VerkehrsdiensteEs sei denn, andere deutsche oder EU-Gesetze schreiben die Zugänglichkeit vor.
- Medizinische GeräteEs sei denn, der Zugriff erfolgt über eine abgedeckte verbraucherseitige Schnittstelle; in diesem Fall muss die Schnittstelle dennoch den Anforderungen entsprechen.
Offenlegungsregeln für digitale und physische Zugänglichkeit
Während das BFSG die Zugänglichkeit vorschreibt, verweist es auf "Wesentliche Anforderungen" im EU-Recht und harmonisierte Normen Das BFSG gilt für eine Reihe von Unternehmen und Organisationen, die eine breite Palette von Produkten und digitalen Dienstleistungen die den Verbrauchern angeboten werden. Zwei Standards sind für den Nachweis der Einhaltung zentral:
- DE 301 549 - Harmonisierte europäische Norm für die Zugänglichkeit von IKT.
- WCAG 2.1 AA - Internationale Norm für digitale Zugänglichkeit, die in EN 301 549 aufgenommen wurde.
Diese Standards definieren messbare Anforderungen für:
Für physische Produkte:
- Die Etiketten und Anleitungen müssen ausreichend Schriftgröße, Farbkontrast und Abstände.
- Die Informationen müssen verfügbar sein in vielfältige Sinnesformen - Unterstützung von Nutzern mit visuellen, auditiven oder kognitiven Behinderungen.
Für digitale Dokumentation (einschließlich PDF-Dateien):
- Die Dokumentation muss online verfügbar sein in zugängliches PDF-Format die WCAG und EN 301 549 erfüllen.
- Der Link (URL) zur zugänglichen Version muss sein deutlich gedruckt auf Verpackungen oder Produktmaterialien.
- Der Inhalt muss vollständig kompatibel sein mit unterstützende Technologien wie zum Beispiel:
- Bildschirmlesegeräte (JAWS, NVDA)
- Braillezeilen
- Unterstützte Kommunikation (AAC - Alternative and Augmentative Communication)
Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Deutschland hat eine klare Durchsetzungsmechanismen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldbußen von bis zu 100 000 EUR sowie zu möglichen Marktbeschränkungen oder Produktverboten führen. Die Durchsetzung wird von den benannten nationalen Behörden - wie Marktüberwachungsbehörden und Landesregulierungsbehörden - überwacht, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen und bei Verstößen nach den allgemeinen Lauterkeitsregeln tätig werden können.
Die Unternehmen sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften rechtliche Anfechtungen oder Reputationsrisiken nach sich ziehen kann, insbesondere in Sektoren mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit.
Was ist ein Übergangszeitgesetz für Barrierefreiheit in Deutschland?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 mit den folgenden Übergangsregelungen in Kraft:
- Bestehende Dienstleistungsverträge die vor dem 28. Juni 2025 unterzeichnet wurden, können bis zu ihrem Ende unverändert bleiben, spätestens jedoch bis 27. Juni 2030einschließlich Streaming-Abonnements und ähnliche Dienste
- Diensteanbieter können ältere Produkte weiter verwendenwie Tablets, Smartphones oder E-Book-Reader, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig in Gebrauch waren, bis 27. Juni 2030
- Selbstbedienungsterminals die vor dem 28. Juni 2025 installiert wurden, dürfen bis zu einer Dauer von 15 Jahre ab dem Datum ihrer Installation, sofern sie den zum Zeitpunkt der Installation geltenden Vorschriften entsprachen

So kann beispielsweise ein Telekommunikationsanbieter, der 2022 installierte Selbstbedienungskioske für die SIM-Registrierung anbietet, diese bis 2030 weiter nutzen, während eine Neuinstallation nach 2025 vom ersten Tag an die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss. Ebenso müssen Online-Dienstleistungsverträge, die vor Juni 2025 unterzeichnet wurden, nicht rückwirkend aktualisiert werden, um die Anforderungen zu erfüllen.
Mit diesen Übergangsmaßnahmen soll den Unternehmen Zeit gegeben werden, um die Aufrüstung ohne Unterbrechung der Dienstkontinuität vorzunehmen.
Wie unterstützt Quertum Ihre Accessibility Journey und die Einhaltung der EAA?
Das Navigieren durch die Zugänglichkeitsanforderungen der Europäischen Zugänglichkeitsverordnung (EAA) muss nicht überwältigend sein. Quertum hilft Ihnen, die technischen Normen zu verstehen, wie WCAG, PDF/UAund DE 301 549 - und setzt sie in die Praxis um, und zwar in allen Ihren Dokumenten und Systemen.
Ganz gleich, ob Sie im Bank- oder Versicherungswesen, in der Telekommunikation oder im öffentlichen Sektor tätig sind, wir helfen Ihnen dabei, Ihre Kommunikationskanäle konform und benutzerfreundlich zu gestalten und für die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU fit zu machen.
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Wir weisen Sie nicht nur auf Probleme hin, sondern sagen Ihnen auch, was sie bedeuten und wie Sie sie beheben können. Von PDF-Vorlagen bis hin zu Altsystemen - wir identifizieren die Lücken und helfen Ihnen, sie schnell zu schließen.
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Von der rechtlichen Auslegung bis zur technischen Umsetzung unterstützt Sie unser funktionsübergreifendes Team bei der Umsetzung von Vorschriften in praktische Lösungen - ohne Fachchinesisch. Beginnen Sie Ihre Reise zur Barrierefreiheit mit Zuversicht.
Zusammenfassung
Die deutsche Umsetzung des europäischen Barrierefreiheitsgesetzes bietet Klarheit und Konsistenz, indem sie der ursprünglichen Richtlinie treu bleibt und gleichzeitig die Realitäten der Branche durch Ausnahmen und Übergangsregelungen berücksichtigt. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder deutsche Verbraucher bedienen, stellt das bevorstehende Datum der Umsetzung sowohl eine rechtliche Verpflichtung als auch eine Gelegenheit dar, Barrierefreiheit in das Produktdesign, die Kundenerfahrung und die digitale Infrastruktur einzubinden.
Jetzt zu handeln bedeutet nicht nur, Strafen zu vermeiden, sondern auch, integrativere Dienste zu schaffen, die den sich wandelnden Kundenerwartungen gerecht werden.
Nächste Schritte für Unternehmen:
- Prüfung Ihrer aktuellen digitalen Produkte und Dienstleistungen
- Identifizierung von Verträgen, Plattformen und Hardware, die vor Juni 2025 verwendet werden
- Beginn der Planung für technische Upgrades, Personalschulung und Dokumentation
- Überwachung der anstehenden Leitlinien der deutschen Behörden
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Transformation vorantreiben.
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